Menü

News

11.08.2026

Versicherungsschutz bei Bergtouren

Wer sich beim Wandern oder Bergsteigen überschätzt oder schlecht ausgerüstet ist, verliert dadurch nicht zwangsläufig seinen Versicherungsschutz. 

Ein aktueller Fall, bei dem eine Familie aus Bergnot gerettet werden musste, gibt Anlass, einmal auf den Versicherungsschutz in einer solchen Situation zu schauen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) reicht Fahrlässigkeit allein in der Regel nicht für einen Leistungsausschluss aus. Anders verhält es sich bei vorsätzlichem Verhalten. 

Bergungs- und Rettungskosten können teuer werden. Kommen dann noch verletzungsbedingte Krankheitskosten im Ausland dazu, kann schnell die finanzielle Überforderung drohen. 

Wir beraten Sie gerne zu privaten Unfall- oder Auslandskrankenversicherungen.

 

Aussenstelle München

 

Clemensstr. 4
80803 München

 

 

 

 

IONk Wirtschaftsanalysen seit 1982 OHG

 

In der Schatzkammer
Kapellplatz 4b
84503 Altötting

 

Telefon: (0 86 71) 96 10 10

Telefax: (0 86 71) 96 10 15

E-Mail: ionk@ionk.de

 

 

 

• Kontakt

• Wegbeschreibung

• Impressum

• Erstinformation

• Datenschutz

 

 

 

fb.png